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Nutzungsvereinbarung Coworking am See

  1. Allgemeines
    Diese Nutzungsvereinbarung regelt die Bedingungen für die Nutzung des Coworking Spaces (nachfolgend „Coworking am See“) in Losheim am See durch Nutzer: innen (nachfolgend „Coworker“). Betreiber des Space ist:

    Coworking am See
    Natascha Sauer
    Im Haag 107
    66679 Losheim am See
    +49 151 68517544
    kontakt@coworking-losheim.de
     

  2.  Vertragsgegenstand
    Gegenstand dieser Vereinbarung ist die zeitlich begrenzte Nutzung von Arbeitsplätzen, Infrastruktur (z. B. WLAN, Küche), Besprechungsräumen und sonstigen angebotenen Leistungen im Coworking Space.
     

  3. Nutzungszeiten und Zugang
    a) Die Nutzung ist während der regulären Öffnungszeiten gestattet:
    [Montag – Freitag, 07:00 – 18:00 Uhr]
    Ein individueller Zugang außerhalb dieser Zeiten kann nach Absprache gewährt werden. Der Zugang erfolgt per Code.

    b) Der Code wird nach erfolgter Buchung und Zahlung des Rechnungsbetrages per Mail zugesandt.
     

  4. Persönliche Nutzung
    a) Es ist strengstens verboten Zutrittscodes an Dritte weiterzugeben.

    b) Die Nutzung und die damit verbundenen Leistungen gelten nur für den Coworker persönlich.
     

  5. Diebstahl und Beschädigung
    Der Coworker verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, Möbel und Ausstattung des Coworking Space pfleglich zu behandeln. Für vorsätzliche Beschädigungen oder Diebstahl haften die Verursacher in vollem Umfang. Der Betreiber behält sich vor, in solchen Fällen Schadenersatz geltend zu machen, den Vertrag fristlos zu beenden und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Haftung des Betreibers für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände der Coworker ist ausgeschlossen.
     

  6. Verbotene Handlungen
    a) Untersagt sind jegliche Handlungen bei der Nutzung des Internets, die gegen geltendes Recht verstoßen, und/oder geeignet sind, die Interessen oder das Ansehen oder die Sicherheit der Betreiberin zu gefährden und/oder die von anderen Personen als geschmacklos, Anstoß erregend oder respektlos angesehen werden könnten.

    b)Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
    - das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
    - die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
    - die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein;
    - die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstige urheberrechtswidrige Handlungen, insbesondere bei der Nutzung von sog. „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten
    -Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten

    c)Der Betreiberin kann bei Missbrauch den Zugang sperren und rechtliche Schritte einleiten.
     

  7. Haftungsfreistellung
    Der Coworker stellt die Betreiberin von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen die Betreiberin wegen eines Verstoßes des Coworkers gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei.
     

  8. Haftung
    a) Die Betreiberin haftet für Schäden, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, nur im Falle, wenn sie, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

    b) Die in Ziffer 1 genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht
    - für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
    - im Falle der Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten
    - im Falle des arglisten Verschweigens eines Mangels durch die Betreiberin
    - im Falle der Übernahme einer Garantie durch die Betreiberin

    b) Bei der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

    c) Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für Computerschäden durch Netzwerkviren oder Trojaner. Jeder Coworker ist selbst für die angemessene Absicherung  seines Computers verantwortlich.

    d)Eine Verantwortung der Betreiberin für Störungen, deren Gründe außerhalb des Einflussbereichs der Betreiberin liegen, wird nicht übernommen. Insoweit übernimmt die Betreiberin insbesondere keine Haftung bei Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkter Verfügbarkeit der Internetverbindung.
     

  9. Nutzung der Außen- und Nebenflächen
    Während der Pre-Opening-Phase befinden sich Teile des Gebäudes und der Außenanlage noch im Ausbau. Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Grünanlage untersagt. Die Terrasse darf ausschließlich auf eigene Gefahr genutzt werden. Der Zugang zu nicht freigegebenen Bereichen und Räumlichkeiten (z. B. Baustellenbereiche) ist nicht gestattet. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.
     

  10. Kaufmännischer Gerichtsstand
    Mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird der Sitz der Betreiberin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
     

  11. Schlussbestimmungen
    Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand Oktober 2025

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